CE-DOKUMENTATIONEN LÖWEN

Wesentliche Veränderung von Maschinen

Bei Umbauten oder Modernisierungen werden häufig weitreichende Veränderungen an Maschinen und Anlagen vorgenommen, um sie dem heutigen Stand anzupassen. So werden diese zum Beispiel mit neuen leistungsfähigeren Antrieben und/oder Schutzeinrichtungen oder mit neuer Steuerungssoftware ausgestattet.

Die Entscheidungsschritte, inwieweit in diesen Fällen eine wesentliche Veränderung vorliegt, bestehen in der Analyse, ob

  • Gefährdungen hinzukommen oder Risiken erhöht werden
  • die vorhandenen Schutzmaßnahmen der Maschine ggf. weiterhin ausreichen
  • die vorhandenen Schutzmaßnahmen ggf. nicht mehr ausreichen

Im letztgenannten Fall ist zu prüfen, ob das Risiko mit einfachen Schutzeinrichtungen (z.B. „Schutzblech“, Lichtschranke etc.) eliminiert oder hinreichend gemindert werden kann.

Im Fall einer wesentlichen Veränderung wird die Maschine wie eine neue Maschine behandelt und die Bestimmungen von ProdSG und 9. ProdSV (und damit auch Maschinenrichtlinie) sind in Gänze anzuwenden. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere beachtet werden, dass man durch vermeintliche „Instandsetzung“ oder „Modernisierung“ einer Maschine in bestimmten Fällen zu deren Hersteller wird und beispielsweise das Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der CE-Kennzeichnung vornehmen muss.

Wir unterstützen Sie bei diesem schwierigen Prozesse!

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