CE-DOKUMENTATIONEN LÖWEN

Sicherheitstechnische Betreuung

gemäß der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen mit Beschäftigten, die nicht zur Familie gehören, sicherheitstechnisch betreut werden. Wir bieten Ihnen die Betreuung, wie sie durch das Arbeitssicherheitsgesetz gefordert ist an.

Die Einsatzzeiten sind von der Branche, Betriebsgröße und der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes abhängig und werden in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.

Mit unserem Team von Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten wir Sie kompetent und praxisnah.

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen und Beratungen.
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen.
  • Sicherheitstechnische Unterweisungen der Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt.
  • Beratungen zu Themen wie persönlicher Schutzausrüstung.

Wir setzen die Forderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften und dem staatlichen Recht systematisch um.

Wir freuen uns darauf Ihnen unsere Leistungen unverbindlich anzubieten!

Sicherheitstechnische Betreuung
Consent Management Platform von Real Cookie Banner