Die Überprüfung auf wesentliche Veränderung einer Maschine dient dazu festzustellen, ob eine modifizierte Maschine als „neu“ eingestuft wird und damit den aktuellen Sicherheitsanforderungen unterliegt. Ziel ist, zu erkennen, ob durch Änderungen neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken steigen, sodass die Maschinensicherheit oder die Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen beeinträchtigt werden könnten.
Wird eine Maschine als wesentlich verändert betrachtet, müssen sämtliche Herstellerpflichten erneut erfüllt werden – einschließlich einer neuen Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung.
Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn der Umbau die Maschinensicherheit beeinflusst. Dies ist der Fall, wenn:
Die Person, die die Änderungen an der Maschine durchführt, ist gleichzeitig verantwortlich für die Prüfung und alle nachfolgenden Schritte. Diese Verantwortung ist entscheidend, um die Sicherheit am Arbeitsplatz dauerhaft zu gewährleisten.