Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Prüfungen zu veranlassen. Grundlage für die Festlegung von Prüfintervallen, Art und Umfang sind die Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben sowie Erfahrungen aus dem Betrieb.
Die Prüfungen werden durch befähigte Personen oder – bei überwachungsbedürftigen Anlagen – durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) durchgeführt. Sämtliche Ergebnisse sind zu dokumentieren und aufzubewahren.
Die BetrSichV sorgt dafür, dass Arbeitsmittel und Anlagen jederzeit sicher betrieben werden können. Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen oder Überwachungsstellen schützen Mitarbeitende, sichern den ordnungsgemäßen Betrieb und gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.