Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme des Arbeitsschutzes. Sie dient der Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Die sicherheitstechnische Betreuung ist damit ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie gewährleistet Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.