Sicherheitstechnische Betreuung
gemäß der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen mit Beschäftigten, die nicht zur Familie gehören, sicherheitstechnisch betreut werden. Wir bieten Ihnen die Betreuung, wie sie durch das Arbeitssicherheitsgesetz gefordert ist an.
Die Einsatzzeiten sind von der Branche, Betriebsgröße und der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes abhängig und werden in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.