Eine Risikobeurteilung für eine unfertige Maschine ist verpflichtend und muss vor dem Inverkehrbringendurchgeführt werden. Ziel ist es, potenzielle Gefahren zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen. Sie bildet einen Bestandteil der technischen Dokumentation und erfolgt gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Die Risikobeurteilung für unfertige Maschinen ist ein zentraler Prozess, um Sicherheit und Schutz der Benutzer zu gewährleisten und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Anhand der Risikobeurteilung ermitteln wir die Gefahren und Risiken, die von einer Maschine ausgehen.