Risikokalkulierung für den Schutz Ihrer Anlagen
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter bestätigt durch das CE-Kennzeichen laut der europäischen Verordnung (Nr. 765/2008), „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“
Grundlage für das CE-Kennzeichen ist die Risikobeurteilung, deren Ziel es ist, Maschinen so zu betreiben und entwerfen, dass weder bei Verwendung gemäß der Bestimmung noch bei vorhersehbarer Fehlbedienung Gesundheitsschädigungen und Unfälle verursacht werden.
Es wurde festgestellt, dass an einer Maschine vorhandene Gefahren irgendwann zu Personenschäden führen, wenn vorher keine entsprechenden Schutzmaßnahmen stattgefunden haben. Die Schutzmaßnahmen, die auf der Grundlage der Risikobeurteilung vom Hersteller durchgeführt werden, senken das Restrisiko vorhandener Gefährdungen an der Maschine wirksam. Im Idealfall werden derartige Maßnahmen schon während der Konstruktion getroffen, da sie dann zumeist leichter umzusetzen sind, als zu einem späteren Zeitpunkt vom Nutzer oder Hersteller. Zudem spart es Geld und Zeit bei der Herstellung und Konstruktion, Maschinenrisiken baldmöglichst zu erkennen. Dadurch lassen sich kostenintensive Nachbesserungen verhindern.
Uns ist es wichtig, die Risikobeurteilung gemeinsam mit Ihnen durchzuführen, diese rechtssicher zu dokumentieren und Sie bei der Durchführung des ganzen Konformitätsbewertungsverfahrens Ihrer Produkte zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Handwerkzeuge, Produkte des klassischen Maschinenbaus, komplexe Förderanlagen oder Werkzeugmaschinen.
Im Bereich des Sondermaschinenbaus blicken wir auf eine langjährige Erfahrung bei der Konformitätsbewertung zurück:
Dokumente, die wir für Sie erstellen, entsprechen den Richtlinien und Normen. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist geregelt, dass die von der Maschine ausgehenden Gefahren und etwaige Risiken in einer Risikobeurteilung ermittelt werden müssen, die Maßnahmen der Risikominderung gemäß der 3-Stufen-Methode festgelegt werden müssen und die Maschine anhand der Ergebnisse konstruiert werden muss.
Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt:
„Der Hersteller einer Maschine … hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“
Wir erstellen Ihnen eigenständig die gesamte Risikobeurteilung für Ihre Maschine.
Anhand der Risikobeurteilung ermitteln wir die Gefahren und Risiken, die von einer Maschine ausgehen.