Überprüfung nach Maschinenrichtlinie
Seit dem 01.01.1995 dürfen Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie der Maschinenrichtlinie entsprechen. Bevor eine Maschine verkauft werden kann, muss der Hersteller bestimmte Bedingungen erfüllen, die in der Maschinenrichtlinie gefordert sind.